FAQs

FAQs

 

Sie möchten eine Wohnung oder ein Haus in Ägypten kaufen oder mieten?\r\nWir helfen Ihnen dabei.\r\n\r\nAuch in Ägypten gilt: <strong>Lage, Lage, Lage:</strong>\r\n\r\nDiese Fragen vorab.\r\nWas möchten Sie, eine Wohnung oder ein Haus?\r\nWo möchten Sie eine Wohnung / Haus in der Stadt oder in einem Resort (Wohnanlage)?\r\nMöchten Sie die Wohnung / das Haus bezugsfertig oder zum Renovieren?\r\n\r\n<strong>Wir haben Wohungen und Häuser die Sie nicht im Internet finden! Wir helfen Ihnen eine Immobilien zu finden.\r\n</strong>\r\n\r\nUnsere jahrelange Erfahrung, Kompetenz und Fachwissen machen uns zu Ihrem perfektem Partner.\r\n\r\nWir sind auch Spezialisiert auf Innenausbau und Renovieren.\r\n\r\n&nbsp;\r\n\r\n<strong>Wichtige Information.</strong>\r\n\r\nDer Immobilienerwerb durch Ausländer ist geregelt durch die Gesetze 15/1963, 143/1981 und 230/1996.\r\nGesetz Nr. 15/1963 verbietet Ausländern -natürlichen wie juristischen Personen- den Erwerb von landwirtschaftlichen Land.\r\n\r\nDas Gesetz Nr. 230/1996 gestattet Ausländern Immobilien unter folgenden Voraussetzungen zu erwerben:\r\n<ul class=\"rte_ul\">\r\n     <li>Der Eigentumserwerb ist begrenzt auf zwei Objekte in Ägypten, die als Wohnung für den Eigentümer und seine Familie dienen. Weitere Nutzungszwecke bedürfen einer Erlaubnis durch die Regierung.</li>\r\n     <li>Die Fläche der Objekte darf jeweils 4000 m² nicht übersteigen.</li>\r\n     <li>Die Immobilie darf nicht als historische (archäologische) Fläche ausgewiesen sein.</li>\r\n</ul>\r\n&nbsp;\r\n\r\n&nbsp;\r\n\r\n<span style=\"color: #339900;\"><strong>Rechtssicher !!! vernünftige Preise !!! immobilienmakler hurghada !!! Deutsch | Englisch | Russisch | Ägyptisch

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