Wohnung mieten Hurghada
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Sie möchten eine Wohnung oder ein Haus in Ägypten kaufen oder mieten? Wir helfen Ihnen dabei.
Auch in Ägypten gilt: Lage, Lage, Lage:
Diese Fragen vorab. Was möchten Sie, eine Wohnung oder ein Haus? Wo möchten Sie eine Wohnung / Haus in der Stadt oder in einem Resort (Wohnanlage)
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Wichtige Information. Der Immobilienerwerb durch Ausländer ist geregelt durch die Gesetze 15/1963, 143/1981 und 230/1996.\r\nGesetz Nr. 15/1963 verbietet Ausländern -natürlichen wie juristischen Personen- den Erwerb von landwirtschaftlichen Land. Das Gesetz Nr. 230/1996 gestattet Ausländern Immobilien unter folgenden Voraussetzungen zu erwerben: Der Eigentumserwerb ist begrenzt auf zwei Objekte in Ägypten, die als Wohnung für den Eigentümer und seine Familie dienen. Weitere Nutzungszwecke bedürfen einer Erlaubnis durch die Regierung. Die Fläche der Objekte darf jeweils 4000 m² nicht übersteigen. Die Immobilie darf nicht als historische (archäologische) Fläche ausgewiesen sein.
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